Die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH ist bemüht, ihre Online Präsenz im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.oeadstudenthousing.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Inhalte aus externen Quellen sind nicht immer mit allen erforderlichen Informationen für eine barrierefreie Aufbereitung verfügbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Integrierte Postings von Social Media Netzwerken, beziehungsweise Videos der Plattform „youtube“.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 01.12.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Für Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit ersuchen wir um eine E-Mail Nachricht an [email protected].
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) kontaktiert werden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren